Google Drive, Microsoft Skydrive, Apple iCloud, Dropbox & Co.

USB Stick war gestern! Auch so könnte die Überschrift des Artikels lauten. Doch ganz so neu sind diese Cloud-Dienste nicht, nur mit Microsoft und Google kommen nun zwei Anbieter hinzu, die eine riesige Menge an Anwendern erreichen können und werden. Dazu kommt noch, dass Microsoft 7 GB und Google 5 GB Speicher kostenlos zur Verfügung stellen und Google in diesem Zuge auch gleich die Googlemail Postfachgröße von 7 GB auf ganze 10 GB erhöht – und das sind nur die kostenlosen Voluminas.

Zugegeben es ist schon praktisch einen solchen bequemen, von überall und ständig verfügbaren Speicher für alle möglichen Daten zu haben. Geschuldet ist es auch der Notwendigkeit Daten und Informationen für mobile Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Und dieser Wandel schreitet immer weiter fort. Ob einem dies nun gefällt oder nicht, der Wandel findet statt und das nicht nur in diesem Bereich.

Arbeitsplätze mit so genannten Fat-Clients sind für die meisten Anwender und Anwendungen völlig überdimensioniert und schon lange nicht mehr zeitgemäß. Daher muss man sich die Frage stellen: Was für Anwendungen gibt es denn noch, die zwingend einen lokalen vollwertigen Arbeitsplatz erfordern? CAD/CAM?! Diese Zeiten sind längst vorbei, selbst diese Arbeitsplätze „laufen“ schon lange im Rechenzentrum und es bedarf lediglich einem wenig besseren Thin-Client, um die größeren Displays im Multi-Screen-Betrieb bedienen zu können. Aber lokale Rechenleitung für die CAD-Anwendung bedarf es dafür nicht mehr. Dies gilt umso mehr für Anwendungen die sich mit noch weniger Ressourcen zufrieden geben.

Die letzten “Überbleibsel” aus der mobilen Offline-Welt sind Notebooks, wobei hier schon mit Ultrabooks, Netbooks & Co. ebenfalls andere Geräte zur Verfügung stehen, die kleiner, leichter und deutlich mobiler sind. Führt man dies konsequent weiter, kommt man zu den Tablets und den immer leistungsfähigeren Smartphones. Somit sind auch die Tage des Notebooks an sich gezählt. Hier dauert es nur gegenüber dem vollwertigen Arbeitsplatz noch etwas länger bis zur Ablösung der Notebooks.

All diese Entwicklungen in der Benutzung von IT führen mittel- bis langfristig dazu, dass fast alle vollwertigen Geräte abgelöst werden. Es wird auf absehbare Zeit zwar immer noch einen festen Anteil dieser Geräte geben, nur wird dieser sehr gering sein und sich auf spezielle Anforderungen beschränken. Je leichter und leistungsfähiger bei gleichzeitig längerer Akku-Laufzeit die neuen mobile Geräte werden, umso mehr werden diese sich durchsetzen und die aktuell genutzten Geräte inklusive ihres Zubehör verdrängen. Zu diesem Zubehör gehört zum Beispiel auch der USB Stick, er wird zwar nicht so schnell in Gänze verschwinden aber an dessen Stelle rücken die Cloud-Speicherdienste – und das schon jetzt. Denn mit ihnen ist es geradezu ein leichtes Dokumente und Dateien auf allen mobilen Geräte im Zugriff zu haben und vor allem auf allen Geräte immer die aktuellen Version.

Zum modernen Berufsleben gehört es selbstverständlich dazu, im Büro, von unterwegs, von zu Hause oder mal eben aus dem Café auf Dokumente oder Informationen zuzugreifen. Diese Dokumente und Informationen nun ständig auf einem physikalischen Medium mit sich herum zutragen, ist weder praktikabel noch wirklich sicher. Denn so ein Medium kann sehr schnell verloren gehen oder durch einen Defekt die Daten verlieren.

Daher liegt es sehr nahe auf einen Speicherdienst in der Cloud zurückzugreifen und dort die Dokumente und Informationen zur Verfügung zu stellen. Soweit nun der praktische Nutzen. Die Frage ist nur, wie sicher sind diese Daten in den Speicherdiensten der Cloud? Nutzt man mehr oder weniger öffentliche Speicherdienste, wie zum Beispiel von Google oder Microsoft, so sollte man sich genau überlegen, welche Informationen dort hochgeladen werden und wie sicher das Passwort für den Zugang ist. Dazu kommt noch, dass es sich bei diesem Beispiel um US amerikanische Unternehmen handelt, die natürlich an US Gesetze gebunden sind. Zu nennen ist hier stellvertretend für die anderen Gesetze der Patriot-Act.

Generell sind diese Dienste in der Cloud ja nicht ungeeignet und können sehr hilfreich und nützlich sein. Sie bieten sich geradezu an um Informationen zu verteilen die einen öffentlichen Charakter haben oder haben dürfen. Zumal es diese Dienste ja erlauben, ausgewählte Informationen öffentlich oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen. Hier gibt es je nach Dienst verschiedene Optionen zum Veröffentlichen der Informationen.

Geht es aber auch darum Informationen die nicht diesen öffentlichen Charakter haben, mit einem Cloud-Dienst bereitzustellen, bleibt nur der Weg einen eigenen Service zu verwenden. Dies setzt aber wiederum bestimmte Rahmenbedingen voraus. Angefangen von der Bandbreite des eigenen Internet-Anschlusses bis hin zu ausreichend Ressourcen in der Infrastruktur selbst. Denn diese Dienste werden sehr schnell von sehr vielen Mitarbeitern mit immer mehr Datenvolumen genutzt. Wird dann noch der Betrieb auf dem Hoheitsgebiet Deutschlands durchgeführt, so unterliegt man nationalem Recht. Eine Option stellt der Betrieb innerhalb der Grenzen der EU dar. Ein solcher Dienst mit einer geeigneten Absicherung stellt aktuell bei sensiblen Daten die einzige Option da.

Trotz dieser Bedenken werden die angebotenen Dienste in einem immer größer werdenden Umfang verwendet. Ob das Missbrauchspotential dadurch höher ist oder ob es gegenüber den jetzt schon genutzten Online-Diensten anders zu bewerten ist, sei mal dahingestellt. Die Dunkelziffer an der nicht autorisierten Benutzung von USB-Sticks oder privaten Mail-Accounts kann höchsten durch die Cloud-Speicherdienste zurückgehen. Denn Mitarbeiter nutzen diese Online-Speicherdienste schon länger ohne Wissen der IT oder der Geschäftsleitung. Daher ergibt sich nun wieder für die Unternehmen und deren IT die Chance einen eigenen Dienst mit entsprechender Kontrolle und Absicherung für die eigenen Nutzer anzubieten und zur Verfügung zu stellen. So lässt sich ein Speicherdienst unter den eigenen Bedingungen etablieren und dabei gleichzeitig den Anforderungen der Benutzer gerecht werden.

Fällt eine Entscheidung gegen den eigenen Dienst, zum Beispiel aus Gründen mangelnder Ressourcen bei der Internet-Anbindung oder bei der Infrastruktur selbst, muss es im Gegenzug dafür eine Richtlinie für die Nutzung von öffentlichen Speicherdiensten geben. Hier ist die IT und auch die Geschäftsleitung in der Pflicht. Gerade im Hinblick der mobilen Geräte und der Cloud-Nutzung kann man davor nicht die Augen verschließen und somit das Problem einfach ausblenden zu wollen. Die Geräte sind da, die Dienste stehen zur Verfügen, sie werden genutzt.

Daher muss das Fazit sein, jetzt aktiv die Nutzung zu gestalten und nicht zu versuchen gegen Windmühlen und etabliertes Verhalten ankämpfen zu wollen.