Das höchste deutsche Gericht hat die Klausel zur Ausforschung informationstechnischer Systeme im Verfassungsschutzgesetz von NRW für nichtig erklärt
Damit sind die Hürden zur heimlichen online Durchsuchung entsprechend hoch gelegt worden. Jedoch sind sie nicht gänzlich verschwunden. Aber das Gericht in Karlsruhe hat die Rechte der User deutlich gestärkt. Dies ist umso erfreulicher da es klare Grenzen setzt und dies nicht nur aus Sicht des Datenschutz sondern auch aus Sicht der IT-Sicherheit sehr zu begrüßen ist. Auch zeigt das Urteil einmal mehr, dass die Verfassung unseres Landes auch für Politiker gilt, die gerne blinden Aktionismus an den Tag legen. Es bleibt nur zu hoffen, das diese Urteil in der Politik die richtigen Eindrücke hinterlässt und der Datensammelwut nun auch Einhalt gebietet.