In der Pressemitteilung nimmt der Bundesdatenschutzbeauftragte Stellung die es dem Rechteinhaber ermöglicht Zugriff auf die geplante Vorratsdatenspeicherung zu erhalten, worüber der Bundesrat in der Sitzung vom 30.11.2007 eine Entschließung fassen möchte. Hiermit bestätigen sich nur die Befürchtungen, dass ein solche Speicherung immer wieder neue Begehrlichkeiten weckt.